Whistleblowing
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2019/1937 die Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, erneuert, um einen Min-deststandard für den Schutz der Rechte von Hinweisgebern in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Italien hat die europäische Richtlinie mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 umgesetzt.
Mit der Annahme dieser Richtlinie verpflichten sich das Unternehmen Ecorott GmbH und TPA GmbH (im Folgenden das "Unternehmen"), um die oben genannten regulatorischen Anforderungen sowie die diesbezüglichen Richtlinien von ANAC zu erfüllen.
Dem Hinweisgeber werden klare operative Hinweise zu Gegenstand, Inhalt, Empfängern und Übermittlungswegen der Meldungen zu geben.
Das Unternehmen garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers ab dem Zeitpunkt des Eingangs und bei jedem weiteren Kontakt.
Die Richtlinien unseres Unternehmens zum Thema Whistleblowing (gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. e des oben zitiereten Dekrets steht Ihnen unter folgendem Link als Download zur Verfügung: